Allgemeine Informationen

Beurlaubung vom Unterricht an religiösen Gedenk- und Feiertagen 

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Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Schulbesuchsverordnung können Schülerinnen und Schüler an bestimmten Gedenktagen oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften beurlaubt werden.
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Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und
nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu stellen. Soweit die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist, muss dem Antrag eine schriftliche Bestätigung beigefügt werden.
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Zuständig für die Beurlaubung ist die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer.

Übersicht der Termine für das Schuljahr 2026/2027

Zur Schulbesuchsverordnung

Elterninformation erkrankte Kinder

1. Krankmeldung
Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall vor Unterrichtsbeginn (also vor 7:40 Uhr) im Sekretariat ab. Sie können hierfür gern den Anrufbeantworter nutzen.


2. Datenschutz und meldepflichtige Erkrankungen
Selbstverständlich respektieren wir Ihre Privatsphäre und den Datenschutz in Bezug auf die Art der Erkrankung. Dennoch bitten wir Sie, uns bei folgenden meldepflichtigen Krankheiten direkt zu informieren, da hier besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind:
Läuse, Röteln, Masern, Scharlach, Mumps, Keuchhusten, Magen-Darm-Erkrankungen sowie Hand-Mund-Fuß-Krankheit.


3. Rückkehr in die Schule nach Erkrankung
Bei Magen-Darm-Erkrankungen sollte Ihr Kind mindestens 24 Stunden symptomfrei sein, d. h. ohne Erbrechen und Durchfall.
Nach Fieber sollte Ihr Kind ebenfalls 24 Stunden fieberfrei sein, ohne die Einnahme von fiebersenkenden Mitteln.


4. Vorsicht bei beginnender Erkrankung
Wir bitten Sie außerdem, Ihr Kind nicht „testweise“ zur Schule zu schicken, wenn es sich sichtlich unwohl fühlt oder erste Krankheitsanzeichen (z. B. Erkältungssymptome) zeigt. Dies dient der Gesundheit aller Kinder und des Kollegiums.

Kontakt

07127-924900

poststelle@04122282.schule.bwl.de

Neckartenzlinger Straße 2

72655 Altdorf

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